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Stiftung Lautenbach

Die Stiftung Lautenbach besteht seit Juli 2008. Das Regierungspräsidium Tübingen hat zu diesem Zeitpunkt die Stiftung Lautenbach anerkannt. Der Nachlass des Ehepaares Frieda und Heinz Kühn bildete den Grundstock der Stiftung.  Der Zweck der Stiftung Lautenbach ist:

01

Unterstützung

Förderung

von Menschen mit Assistenzbedarf

- bei medizinischer oder therapeutischer Betreuung und Behandlung, besonders im Alter

- durch Bereitstellung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum

- durch Ehrenamtsarbeit für Ferien- und Freizeitangebote

02

03

Entlastung

Beratung

der Eltern und Angehörigen

von Menschen mit Assistenzbedarf

bei Erbangelegenheiten und Testamentsvollstreckungen

 

 

04

Die Erfüllung dieser Zwecke wird somit immer das Wesen der Stiftung Lautenbach sein. Durch dieses dauerhafte Wirken im Rahmen der Satzung wird der Sinn der Stiftung erfüllt: ein Vermögen über Generationen dem Stifterzweck zu widmen.

Aus dem seit der Gründung stetig angewachsenen Stiftungsvermögen konnten und können unter anderem umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden. Beim Bauvorhaben Hügelhof 1/5 investierte die Stiftung in einen zweigeschossigen Neubau. Neben den gemeinsam genutzten Räumen wie Gemeinschaftsraum und Küche entstanden acht Wohnräume für Menschen mit Behinderung, die weitgehend selbstständig leben können sowie eine Wohnung für Betreuende. Im September 2014 konnte das Haus bezogen werden.

Beim Bauvorhaben Hügelhof 5 erwarb die Stiftung ein Gebäude, das nach Um- und Ausbau sieben Wohnplätze für ambulant betreutes Wohnen sowie eine Mitarbeiterwohnung bietet. Der Bezug erfolgte in 2017.

2008

gegründet

16

Wohnraum für 16 Menschen mit Assistenzbedarf

€ 6 Mio

Bilanzsumme

Das Wesen einer Stiftung

Vermögen, ob Geldvermögen oder Sachvermögen, ob klein oder groß, das dauerhaft über Generationen hinweg erhalten bleiben und genutzt werden soll, muss weitergereicht werden. Menschen können diese Aufgabenerfüllung nicht übernehmen, da sie über ihr eigenes Leben hinaus zu leisten ist. Die Aufgabe muss aus diesem Grund einer nicht natürlichen Person, einer juristischen Person, d. h. einer Körperschaft übertragen werden, die unendlich "leben" kann.

 

Diese Körperschaft kann die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins oder einer anderen gemeinnützigen Gesellschaftsform haben wie beispielsweise einer gemeinnützigen GmbH oder einer gemeinnützigen Stiftung.

 

Juristische Personen werden im Allgemeinen von den Mitgliedern oder Gesellschaftern bestimmt. Mitglieder oder Gesellschafter bestimmen in Mitgliederversammlungen oder Gesellschafterversammlungen die künftige Zweckverfolgung des Vereins oder der Gesellschaft. Die Mitglieder oder Gesellschafter haben die Möglichkeit einen anderen Verwendungszweck als ursprünglich gedacht zu bestimmen. Davon unterscheidet sich eine Stiftung, die keine Mitglieder oder Gesellschafter hat.

 

Eine Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Körperschaft, die einen vom Stifter bestimmten Zweck dauerhaft fördern soll. Ein vom Stifter eingebrachtes Vermögen ermöglicht dies. Nicht verbandsmäßig organisiert bedeutet, die Stiftung hat weder Mitglieder noch Gesellschafter. Deswegen benötigt die Stiftung eine Geschäftsführung (Vorstand). Dieser Vorstand handelt im Namen der Stiftung, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Manchmal sieht die Satzung zur Überwachung des Vorstands einen Aufsichtsrat (Kuratorium) vor. Der Stiftungszweck wird vom Stifter oder den Stiftern vorgegeben.

 

Das Vermögen darf, um den Zweck dauerhaft zu erfüllen, nicht verbraucht werden. Es dürfen und müssen die Erträgnisse dieses Vermögens, beispielsweise Zins- oder Mieteinnahmen, zur Zweckverwirklichung eingesetzt werden. Zusätzlich überwacht die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde, das zuständige Regierungspräsidium, diese Zweckverwirklichung. Das Regierungspräsidium muss eine Zweckänderung oder die Aufhebung der Stiftung genehmigen. Dabei ist der Wille des Stifters zu berücksichtigen.

 

Die älteste Stiftung Deutschlands entstand vor über 1100 Jahren und kommt noch heute ihrem Zweck nach. Es ist die Bürgerspitalstiftung in Wemding im Ries, gegründet 917. Seit Juli 2008 besteht nun die Stiftung Lautenbach.

Zuwendungen & Zustiftungen

Wenn Sie sich von unseren Zielen und dem Zweck der Stiftung angesprochen fühlen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Vorsitzenden des Vorstand oder den Vorsitzenden des Kuratoriums.

 

Spendenkonto: IBAN: DE48 6905 1620 0000 5776 92 BIC: SOLADES1PFD Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch

Vorsitzender Vorstand:

Vorstandsmitglieder:

Dr. Gerhard Liebing

 

Witikoweg 47

70437 Stuttgart

 

Tel.: +49 711 846087

 

Barbara Koch

Vorsitzende des Kuratoriums:

 

Elke Kölble

 

Kuratoriumsmitglieder:

 

Helmut Bussmann
Dr. Wolfgang Döhner
Meik Fischer
Daniela Jage
Peter Knoll
Raphael Kronwald
Reinhard Küst-Lefebvre
Mario Scherzinger
Dr. Matthias Vochem
Gisela Zimdars

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